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Hier liest du meine allgemeinen Geschäftsbedingungen und erhältst die gesetzlich-erforderlichen Informationen. Bei Fragen hierzu sprich mich bitte direkt persönlich an!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mentoring/Coaching, Workshop
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s)
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGB´s regeln in respektvoller Weise die Geschäfts-bedingungen zwischen Isabel Geisslinger (nachfolgend Mentorin genannt) und der/m Klient*in als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient*in das generelle –auch mündliche– Angebot der Mentorin annimmt, a) für eine Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Mentoring) und b) die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Workshop) bucht und aufgrund der geleisteten Zahlung die Buchungs-Bestätigung erhält. Hierzu gehören auch alle Entspannungs-Maßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
3) Die Mentorin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, a) wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, b) wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf oder c) wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Mentorin für die -bis zur Ablehnung der Beratung- entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/anderer Verfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Die Mentorin erbringt ihre Dienste gegenüber der/m Klient*in in der Form, dass sie alle ihre aktuellen Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Die Mentorin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die -aus ihrer Erfahrung- für die/n Klient*in am besten geeignet und hilfreich sein könnten.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der/m Klient*in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Mentoring/Coaching- bzw. Workshop-Leistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der/des Klient*in.
Soweit der/die Klient*in die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungs-verfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten/ gecoacht/trainiert werden will, hat sie/er das der Mentorin gegenüber umgehend zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen der Mentorin
1) Mentoring/Coaching und Workshop sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde. Demnach darf die Mentorin/Coachin/Workshop-Leiterin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Die Mentorin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.
2) Mentoring/Coaching und Workshop sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Klient*in trägt während des gesamten Mentoring/Coaching- bzw. Workshop-Prozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Mentoring/Coaching- bzw. Workshop-Termine. Die Teilnahme an einem Mentoring/Coaching bzw. Workshop setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 3 Mitwirkung der/s Klient*in
1) Eine aktive Mitwirkung der/s Klient*in ist nicht verpflichtend, aber in den meisten Fällen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die wahrheitsgemäße Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Mentoring/Coaching bzw. Training. Auch eine aktive Mitarbeit, unmittelbares Feedback und die Umsetzung der Erkenntnisse im Alltag sind für den Erfolg der/s Klient*in notwendig.
2) Gleiches gilt auch für eine -angeratene oder notwendige- ärztliche Untersuchung, die für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der/s Klient*in bestimmend sein kann.
3) Die Mentorin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient*in die Mentoring/Coaching- bzw. Workshop-Inhalte verneint.
4) Auch der/die Klient*in hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin schriftlich erfolgen.
§ 4 Honorierung der Mentorin und Workshop-Leiterin
1) Die Mentorin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Sofern die Honorare nicht individuell zwischen der Mentorin und der/m Klient*in vereinbart worden sind, gelten ausschließlich die aktuell-veröffentlichten Honorarsätze auf dieser Website.
2) Die Honorare sind zahlbar von der/m Klient*in innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
Ausnahmen, wie verlängerte Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Mentoring/Coachings bzw. Workshops schriftlich zu vereinbaren.
3) Termin-Ausfall durch Klient*in: Bei nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Terminen ohne Information 24 Stunden vorher verpflichtet sich der/die Klient*in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr, das sofort ohne Frist zahlbar ist. Ausnahme: Bei Absage mind. 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins oder ohne Verschulden.
In diesen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart.
Ein Präsenz-Termin kann kurzfristig in einen online-Termin umgewandelt werden!
4) Termine, die von Seiten der Mentorin abgesagt werden müssen, werden der/m Klient*in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient*in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der Mentorin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Mentoring/Coaching- bzw. Workshop-Termin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und Übernachtungskosten vereinbart und berechnet.
§ 5 Vertraulichkeit des Mentoring/Coachings bzw. Workshop
1) Die Mentorin behandelt die Daten der/s Klient*in vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen der/s Klient*in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2) Ausnahme: § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Mentorin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) Ausnahme: § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen die Mentorin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Die Mentorin führt Aufzeichnungen/macht Notizen zu ihren Leistungen. Der/m Klient*in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen in Kopie verlangen. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der/die Klient*in ein detailliertes Protokoll über das Mentoring/Coaching bzw. Workshop verlangt, erstellt die Mentorin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
aus dem Mentoring/Coaching- bzw. Workshop-Vertrag und den AGB´s sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der AGB´s ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Ich freue mich über unsere tragfähige vertrauensvolle Zusammenarbeit in gegenseitiger Wertschätzung und Respekt!